Ihr Spezialist fürs Sozialrecht
Rechtsanwalt Lukas | Martinskloster 9 | 99084 Erfurt
Telefon 0361 663 82 85 - Mobil 01578 7600 200
Wir machen uns für Sie stark! Jederzeit - Bundesweit!
78 % aller Hartz 4 Bescheide falsch
Der Thüringer Rechnungshof* hat in den vergangenen Jahren bei fünf Landkreisen und zwei kreisfreien Städten und den dazugehörigen ARGEn bzw. Jobcentern Prüfungen zum Vollzug des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung) bzw.
des SGB II (Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende), also Sozialgeld und Hartz IV, durchgeführt.
Das erschreckende Ergebnis: Nur durchschnittlich etwa einer von 5 Bescheiden war korrekt.
4 von 5 Bescheiden waren dagegen falsch.
Die Fehler lagen dabei wohl oft im Bereich der Berechnung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Die hohe Fehlerquote bestätigt auch die Erfahrungen der Rechtsanwaltskanzlei Lukas.
Kosten für Unterkunft und Heizung müssen von den Jobcentern und den Grundsicherungsträgern in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit diese angemessen sind.Über die Angemessenheit entsteht nicht selten Streit.
Insbesondere wenn von den betroffenen Bewohner schlecht gedämmter Mietwohnungen die Nachzahlung für Betriebs- und Heizkosten vorgelegt werden, weigern sich die Behörden, diese zu übernehmen - oft zu unrecht.
Hier hilft nur hartnäckig bleiben und die vorhandenen Rechtsmittel, insbesondere Widerspruch und Klage nutzen!
Beantragen Sie einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe und übergeben Sie den Widerspruch zur Bearbeitung an einen Anwalt.
Wird eine Klage erforderlich, unterstützen wir Sie beim Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH).
Welche Kosten sind angemessen? Hier unser Beitrag: Angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung.
*PRESSEMITTEILUNG des Thüringer Rechnungshofs zum Jahresbericht 2012 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2010 und zum Jahresbericht 2012 der Überörtlichen Kommunalprüfung vom 04. Juli 2012