Schuldenregulierung und Privatinsolvenz
Ihre monatlichen Einkünfte reichen nicht zur Deckung Ihrer Kreditraten?
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Außergerichtliche Schuldenregulierung als Voraussetzung der Verbraucherinsolvenz
Bevor der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt werden kann, muss der Schuldner innerhalb von 6 Monaten vor dem Antrag versucht haben, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern auf der Grundlage eines Plans zu erreichen.
Der Versuch muss ernsthaft sein, der Plan muss auch dem Insolvenzantrag beigefügt werden.
Werden bestimmte Kriterien nicht eingehalten, besteht die Gefahr, dass das Insolvenzgericht den Antrag zurückweist.
Rufen Sie an, wir beraten Sie gern und helfen Ihnen auf dem Weg zur Beendigung der Schuldenlast.
Unseren aktuellen Flyer, in welchem alle Informationen nochmals zusammengefasst sind, können Sie hier herunterladen.