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Strafrecht:
- Strafverteidigung und Pflichtverteidigung
- Ordnungswidrigkeiten und Bußgeld
Hotline 01578 7600 201 Weitere Informationen
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Schadensersatzrecht:
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach Verkehrsunfall
- Schmerzensgeld
Hotline 01578 7600 200 Weitere Informationen
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Sozialrecht:
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Informationen zu den Tätigkeitsgebieten
Nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens werden von Gesetzen und Verordnungen bestimmt.
Doch angesichts der Vielfalt der Fälle wäre es unredlich zu behaupten, man könne in allen Bereichen Spezialist sein.
Deshalb konzentriert sich die Arbeit meiner Kanzlei auf folgende Kerngebiete
- Verkehrsrecht
- Strafrecht
- Sozialrecht
Diese Spezialgebiete ergänzen sich und greifen ineinander.
Beispielsweise wird die Kanzlei häufig beauftragt, gegen einen Bußgeldbescheid des Jobcenters (früher ARGE) vorzugehen.
Für einen erfolgreichen Einspruch ist es dabei unerlässlich, alle Leistungsbescheide und Rückforderungsbescheide zu prüfen.
Ähnlich ist es, wenn wir Ansprüche nach einem Verkehrsunfall prüfen und durchsetzen. Nicht selten handelt es sich um einen Arbeitsunfall, bzw, einen Wegeunfall aus dem sich auch Ansprüche gegen eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ergeben.
Oftmals kennen die Betroffenen nicht einmal alle Ihre Ansrüche gegen den Unfallverursacher. Mögliche Forderungen gegen den Sozialleistungsträger werden noch häufiger vergessen.
Verschenken Sie kein Geld!
Zum Bereich Strafrecht gehört nicht nur die "klassischen" Delikte wie Diebstahl, Betrug und Körperverletzung.
Hierzu zählen natürlich auch die Verkehrsdelikte wie Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs.
Nicht zuletzt unterstütze ich sie im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts, insbesondere im Straßenverkehr.
Sollten Sie dem Vorwurf des BAFöG-Betrugs ausgesetzt sein, habe ich auf der Seite
BAFöG-Betrug einige grundlegende Informationen zusammengestellt.
Sie können Rechtsanwalt Lukas als Wahlverteidiger beauftragen, oder bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gegenüber dem Gericht als Pflichtverteidiger benennen.
Pflichtverteidigungen werden gern durch uns wahrgenommen, aber:
Pflichtverteidigung bedeutet nicht
Verteidigung auf Staatskosten.
Hier lesen sie mehr.
Das Gebiet Sozialrecht umfasst die
- gesetzliche Unfallversicherung, hier ergeben sich häufig Streitigkeiten um die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall, um die Anerkennung einer Berufskrankheit, um die Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder Leistungen zur Teilhabe,
- gesetzliche Rentenversicherung, beispielsweise wegen Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, oder Anerkennung von rentenrechtlichen Teiten, z.B. aus der ehem. DDR,
- gesetzliche Krankenversicherung, häjufig egen verweigerter Krankengeldzahlung oder Leistungen der Pflegeversicherung,
- weiteren Sozialleistungen, besonders Arbeitslosengeld 2/Hartz IV und BAFöG-Leistungen.
Für viele Bereiche, auf die wir uns nicht spezialisiert haben, können wir Ihnen einen unserer kompetenten Kooperationspartner empfehlen.
Rufen Sie an, Rechtsanwalt Lukas ist persönlich für Sie da.