Beratungsschein - so funktionierts
Sie benötigen dringend anwaltliche Beratung, haben aber nur wenig Geld? Dann beantragen Sie vor der Vereinbarung eines Termins einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe!
Wir beraten und vertreten Sie gern in folgenden Bereichen:
Ersteinschätzung kostenfrei: 0361 663 82 85 *
Strafrecht |
Verkehrsrecht |
Sozialrecht |
Privatinsolvenz |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|
|
|
|
* Wir führen keine kostenlose Rechtsberatung durch, da dies nicht zulässig ist. Im Rahmen der Ersteinschätzung prüfen wir, ob und wie unser Kanzlei im konkreten Fall weiterhelfen kann.
Das Bayerische Landessozialreicht urteilt über 3,26 €?
In seinem Urteil vom 27.03.2012 (Az: L 11 AS 774/10) hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden, dass einer Empfängerin von laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB 2) weitere Fahrtkosten i.H. von 3,26 € durch das beklagte Jobcenter zu erstatten sind.
Ein Urteil mit Folgen!
Weiterlesen...